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Eine Gebäudeversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Schäden am Gebäude durch versicherte Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für Reparatur, Wiederaufbau oder Instandsetzung und sorgt dafür, dass Eigentümer im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Versichert werden können Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser, Ferienhäuser und teilweise auch Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser, sofern sie auf dem versicherten Grundstück stehen. Auch gewerblich genutzte Gebäude können abgesichert werden, wenn der Vertrag dies vorsieht.
Standardmäßig deckt eine Gebäudeversicherung Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Je nach Tarif können auch weitere Risiken wie Glasbruch, Vandalismus oder Elementarschäden eingeschlossen werden.
Neben dem eigentlichen Baukörper zählen fest mit dem Gebäude verbundene Teile wie Dach, Fenster, Türen, Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen oder fest verbaute Einbauküchen zur Versicherung. Bewegliche Gegenstände im Haus sind hingegen nicht abgedeckt und fallen unter die Hausratversicherung.
Eine Gebäudeversicherung ist für alle Immobilieneigentümer empfehlenswert und in vielen Fällen Voraussetzung für eine Baufinanzierung. Ohne Versicherung kann ein schwerer Schaden zu erheblichen finanziellen Belastungen bis hin zum Verlust des Eigentums führen.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit dem im Vertrag vereinbarten Datum, meist nach Zahlung der ersten Prämie. Bei Neubauten kann der Schutz auch schon während der Bauphase mit einer Bauleistungsversicherung beginnen, die später in eine Gebäudeversicherung übergeht.
Die Versicherungssumme richtet sich in der Regel nach dem sogenannten gleitenden Neuwert, der die Baukosten des Gebäudes zum aktuellen Preisniveau abbildet. Damit ist sichergestellt, dass im Schadensfall ausreichend Mittel für den vollständigen Wiederaufbau zur Verfügung stehen.
Der gleitende Neuwert berücksichtigt die Preisentwicklung im Bauwesen und passt die Versicherungssumme automatisch an. Dadurch wird eine Unterversicherung vermieden und sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden den Wiederaufbau vollständig finanzieren kann.
Eine gesetzliche Pflicht zur Gebäudeversicherung besteht in Deutschland nicht. Allerdings verlangen Banken bei einer Immobilienfinanzierung in der Regel den Abschluss einer Gebäudeversicherung als Voraussetzung für die Kreditvergabe.
Die Grunddeckung ist in beiden Fällen gleich. Bei vermieteten Immobilien können jedoch zusätzliche Leistungen sinnvoll sein, etwa eine Mietausfallversicherung, die Einkommensverluste bei unbewohnbaren Wohnungen nach einem Schaden ausgleicht.
Beim Eigentümerwechsel geht der bestehende Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang mit einer Frist von einem Monat kündigen oder den Vertrag fortführen.
Erweiterte Leistungen bieten umfassenderen Schutz, beispielsweise gegen Elementarschäden, Glasbruch, grobe Fahrlässigkeit oder Gebäudeschäden durch unbefugten Zutritt. Solche Zusatzleistungen können besonders bei älteren Gebäuden oder in risikoreichen Regionen sinnvoll sein.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten einer Gebäudeversicherung können je nach Anbieter, Objekt, Lage und persönlicher Situation variieren. Vor Vertragsabschluss oder Änderungen ist eine fachkundige Beratung durch einen Versicherungsexperten oder das jeweilige Versicherungsunternehmen empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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