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Ja, es ist sinnvoll, schon während der Bauphase einen Versicherungsschutz zu haben. In der Regel erfolgt dies über eine separate Bauleistungsversicherung oder eine Feuerrohbauversicherung. Nach Fertigstellung kann diese dann in eine reguläre Gebäudeversicherung überführt werden.
Eine Feuerrohbauversicherung schützt den im Bau befindlichen Rohbau vor Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion. Sie ist besonders bei Neubauten wichtig und wird häufig von Banken als Voraussetzung für eine Baufinanzierung verlangt.
Der Versicherungsschutz sollte spätestens mit Beginn der Bauarbeiten bestehen. Häufig wird die Feuerrohbauversicherung zu Beginn abgeschlossen und nach Fertigstellung automatisch in eine umfassende Gebäudeversicherung umgewandelt.
Ja, jede wesentliche Veränderung am Gebäude, die seinen Wert oder seine Nutzung beeinflusst, muss der Versicherung gemeldet werden. Dazu zählen beispielsweise Anbauten, Dachausbauten, Heizungserneuerungen oder der Einbau einer Photovoltaikanlage.
Wird eine wertsteigernde Baumaßnahme nicht gemeldet, kann es im Schadensfall zu Problemen kommen. Die Versicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern, wenn der Versicherungswert nicht mehr korrekt ist oder das Risiko sich verändert hat.
Ja, eine Modernisierung kann den Wert des Gebäudes erhöhen, wodurch die Versicherungssumme angepasst werden muss. So wird sichergestellt, dass der Versicherungsschutz dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entspricht und keine Unterversicherung entsteht.
Wertsteigernde Maßnahmen sind beispielsweise der Ausbau des Dachgeschosses, eine energetische Sanierung, die Installation neuer Heizungsanlagen, der Einbau hochwertiger Fenster oder die Erweiterung der Wohnfläche durch Anbauten.
Ja, in der Regel kann die Police jederzeit an neue Gegebenheiten angepasst werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen, um den Versicherungsschutz rechtzeitig zu aktualisieren und Beitragsänderungen zu besprechen.
In vielen Fällen kann der Versicherungsschutz bei nicht genehmigten oder nicht fachgerecht ausgeführten Umbauten eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Es ist daher ratsam, alle baulichen Veränderungen im Einklang mit geltenden Bauvorschriften vorzunehmen.
Ob sich die Prämie verändert, hängt vom Umfang der Baumaßnahme und der daraus resultierenden Wertsteigerung ab. In manchen Fällen kann der Beitrag steigen, da der Versicherungswert und damit das Risiko für die Versicherung höher sind.
Schäden, die direkt durch Bauarbeiten entstehen, sind in der Regel nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Hier greift unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers oder eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Neben der Gebäudeversicherung können eine Bauleistungsversicherung, eine Feuerrohbauversicherung, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung oder eine Photovoltaikversicherung sinnvoll sein. Sie decken spezielle Risiken während der Bauphase und danach ab.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten einer Gebäudeversicherung können je nach Anbieter, Objekt, Lage und persönlicher Situation variieren. Vor Vertragsabschluss oder Änderungen ist eine fachkundige Beratung durch einen Versicherungsexperten oder das jeweilige Versicherungsunternehmen empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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