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Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen, Änderungen am Gebäude oder der Nutzung zu melden und im Schadenfall alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Ja, unvollständige oder falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen oder im Schadenfall eine Leistungsverweigerung der Versicherung nach sich ziehen. Es ist daher wichtig, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Jede wesentliche Änderung, die den Versicherungswert oder das Risiko beeinflussen kann, muss gemeldet werden. Dazu gehören Umbauten, Anbauten, Nutzungsänderungen (z. B. von Wohn- zu Gewerberaum) oder der Einbau neuer technischer Anlagen.
Werden relevante Änderungen nicht gemeldet, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen oder verweigern. Außerdem kann sie den Vertrag anpassen oder im schlimmsten Fall kündigen, wenn sich das Risiko wesentlich verändert hat.
Ja, Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Eine verspätete Schadensmeldung kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigert.
Ja, Sie sind verpflichtet, bei der Schadenaufklärung mitzuwirken. Dazu gehört, Fragen der Versicherung zu beantworten, Unterlagen vorzulegen, Belege einzureichen und gegebenenfalls eine Schadensbesichtigung zu ermöglichen.
Sie müssen alles Zumutbare unternehmen, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern. Dazu gehören Sofortmaßnahmen wie das Abschalten von Wasserleitungen bei einem Rohrbruch oder das Abdichten von Fenstern bei Sturm.
Kleinere Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung dürfen Sie ergreifen. Größere Reparaturen oder Veränderungen am Schadenort sollten jedoch erst nach Rücksprache mit der Versicherung erfolgen, da sonst der Anspruch auf Leistung gefährdet sein kann.
Ja, eine regelmäßige Instandhaltung und Wartung des Gebäudes ist erforderlich. Vernachlässigen Sie diese Pflichten und entsteht dadurch ein Schaden, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ablehnen.
Sie sind verpflichtet, übliche und vertraglich vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen unter anderem funktionierende Schlösser, Rauchmelder, Frostschutzmaßnahmen bei Wasserleitungen oder der Betrieb von Heizungsanlagen im Winter.
Bei längerer Abwesenheit sollten Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes getroffen werden, zum Beispiel die Kontrolle durch Dritte, das Abstellen der Wasserzufuhr oder die Sicherung gegen Einbruch. Eine Meldung an die Versicherung kann ebenfalls sinnvoll sein.
Verstöße gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten können zu einer Kürzung oder vollständigen Verweigerung der Versicherungsleistung führen. In schweren Fällen kann die Versicherung den Vertrag kündigen oder Schadensersatz fordern.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten einer Gebäudeversicherung können je nach Anbieter, Objekt, Lage und persönlicher Situation variieren. Vor Vertragsabschluss oder Änderungen ist eine fachkundige Beratung durch einen Versicherungsexperten oder das jeweilige Versicherungsunternehmen empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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