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Eine Gebäudeversicherung schützt in der Regel gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden. Sie deckt Reparaturen oder Wiederherstellungskosten am versicherten Gebäude und fest verbauten Bestandteilen ab.
Ja, Schäden durch Feuer, Explosion oder Blitzschlag gehören zu den sogenannten Grundgefahren und sind in jeder Gebäudeversicherung standardmäßig enthalten. Dazu zählt auch der Folgeschaden durch Löschwasser oder Rauchentwicklung.
Leitungswasserschäden sind in der Regel versichert, wenn sie durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus Rohrleitungen, Heizungs- oder Klimaanlagen entstehen. Schäden durch Überschwemmungen oder Grundwasser fallen jedoch meist nicht darunter, sofern keine Elementarschadenversicherung besteht.
Ja, Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel gehören zum Standardumfang der Gebäudeversicherung. Dazu zählen zum Beispiel abgedeckte Dächer, zerbrochene Fenster oder Schäden an der Fassade.
Schäden durch Einbruch oder mutwillige Zerstörung sind nicht automatisch versichert, können aber durch eine Zusatzklausel oder in Kombination mit einer Hausratversicherung abgesichert werden. Manche Tarife beinhalten solche Leistungen bereits.
In vielen Verträgen sind fest mit dem Haus verbundene Anbauten und Nebengebäude wie Garagen, Carports oder Wintergärten automatisch mitversichert. Freistehende Gebäude müssen häufig separat in die Police aufgenommen werden.
Versichert sind alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile wie Dach, Wände, Fenster, Türen, Heizungsanlagen, sanitäre Installationen oder fest verlegte Bodenbeläge. Bewegliche Gegenstände gehören in der Regel nicht dazu und sind über eine Hausratversicherung abzusichern.
Überschwemmungs- oder Hochwasserschäden sind nicht Bestandteil der Standarddeckung. Hierfür ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich, die auch Naturgefahren wie Starkregen, Erdrutsch oder Erdbeben absichert.
Ja, in den meisten Tarifen sind Aufräum- und Abbruchkosten sowie der Abtransport von Trümmern im Versicherungsumfang enthalten. Diese Leistungen können bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme übernommen werden.
Viele Gebäudeversicherungen ersetzen den Mietausfall, wenn ein vermietetes Objekt nach einem versicherten Schaden vorübergehend nicht bewohnbar ist. Die Leistung ist jedoch meist auf einen bestimmten Zeitraum oder Höchstbetrag begrenzt.
Ob Schäden bei grober Fahrlässigkeit abgedeckt sind, hängt vom Vertrag ab. Moderne Tarife beinhalten häufig eine Klausel, die auch solche Schäden übernimmt. Ohne diese Vereinbarung kann die Leistung gekürzt oder abgelehnt werden.
Im Falle eines Totalschadens übernimmt die Versicherung in der Regel die Wiederherstellungskosten des Gebäudes in gleicher Art und Güte. In manchen Fällen kann auch der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt werden, je nach Vertragsvereinbarung.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten einer Gebäudeversicherung können je nach Anbieter, Objekt, Lage und persönlicher Situation variieren. Vor Vertragsabschluss oder Änderungen ist eine fachkundige Beratung durch einen Versicherungsexperten oder das jeweilige Versicherungsunternehmen empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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