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Die meisten Gebäudeversicherungsverträge haben eine Laufzeit von ein bis drei Jahren und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Die genauen Laufzeiten und Verlängerungsbedingungen sind im Vertrag festgelegt.
Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer innerhalb dieser Frist.
Ja, die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben. So lässt sich der fristgerechte Zugang im Streitfall nachweisen.
Eine außerordentliche Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, nach einem Schadensfall oder bei Verkauf der Immobilie. Die Fristen hierfür liegen in der Regel bei einem Monat nach Eintritt des Kündigungsgrundes.
Beim Verkauf einer Immobilie geht der bestehende Gebäudeversicherungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser hat ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag kündigen oder fortführen.
Ja, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass der Leistungsumfang entsprechend erweitert wird, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ausgeübt werden.
Nach Regulierung eines Schadens können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Frist hierfür beträgt in der Regel einen Monat nach Abschluss der Schadensregulierung.
Ein Wechsel ist in der Regel erst zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Nur bei Sonderkündigungsrechten oder einer Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen kann ein Wechsel vorzeitig erfolgen.
Beim Versicherungswechsel ist es wichtig, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt, damit keine Versicherungslücke entsteht. Zudem sollten Deckungsumfang, Selbstbeteiligung und Zusatzleistungen sorgfältig verglichen werden.
Ja, bei einem Wechsel kann der neue Versicherer eine Risikoprüfung durchführen und gegebenenfalls den Beitrag anpassen oder bestimmte Risiken ausschließen. Angaben zum Gebäude und dessen Zustand müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.
Wird die Kündigungsfrist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr. Eine Kündigung ist dann erst wieder zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin möglich.
Ja, auch der Versicherer kann den Vertrag unter bestimmten Bedingungen kündigen, etwa nach einem Schadensfall, bei nicht gezahlten Beiträgen oder bei falschen Angaben des Versicherungsnehmers. Dabei müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten einer Gebäudeversicherung können je nach Anbieter, Objekt, Lage und persönlicher Situation variieren. Vor Vertragsabschluss oder Änderungen ist eine fachkundige Beratung durch einen Versicherungsexperten oder das jeweilige Versicherungsunternehmen empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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