Gebäudeversicherung

Einordnung der Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung dient der Absicherung von Schäden am Gebäude selbst. Welche Gefahren versichert sind und welche Leistungen vorgesehen sein können, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und dem jeweils vereinbarten Tarif.

Versicherungsgegenstand und Geltungsbereich

Versichert ist in der Regel das Gebäude als unbewegliches Objekt einschließlich fest mit ihm verbundener Bestandteile. Der genaue Umfang ist vertraglich festgelegt.

  • Gebäudekörper mit Dach, Wänden und tragenden Elementen
  • Fest installierte Anlagen und Einbauten
  • Weitere Bestandteile, sofern vertraglich eingeschlossen

Grundlagen

Grundlegende Vertragsbestandteile

Der Versicherungsvertrag definiert Versicherungssumme, versicherte Gefahren, Pflichten der Vertragsparteien sowie mögliche Einschränkungen. Maßgeblich sind die individuell vereinbarten Bedingungen.

  • Versicherungssumme und Wertermittlung
  • Versicherte Gefahren und Ausschlüsse
  • Obliegenheiten vor und nach Eintritt eines Schadens

Versicherungssumme

Abgrenzung zu anderen Versicherungen

Die Gebäudeversicherung ist von anderen Versicherungsarten abzugrenzen, die unterschiedliche Risiken oder Vermögenswerte betreffen. Der jeweilige Leistungsbereich ist vertraglich definiert.

  • Abgrenzung zur Hausratversicherung
  • Unterschiede zur Haftpflichtversicherung
  • Keine Absicherung beweglicher Gegenstände

Leistungen

FAQ – Häufige Fragen

Was ist Gegenstand der Gebäudeversicherung?

Versichert ist das Gebäude selbst einschließlich fest verbundener Bestandteile, soweit vertraglich vereinbart.

Welche Gefahren sind typischerweise eingeschlossen?

Die versicherten Gefahren ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen.

Gilt der Schutz automatisch für alle Gebäudeteile?

Nein. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist vertraglich geregelt und kann Einschränkungen enthalten.


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