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Die Versicherungssumme ist der Betrag, bis zu dem die Versicherung im Schadensfall leistet. Sie sollte dem aktuellen Wiederaufbauwert des Gebäudes entsprechen, also den Kosten, die für eine gleichwertige Wiederherstellung nach einem Totalschaden anfallen würden.
Eine korrekt festgelegte Versicherungssumme stellt sicher, dass im Schadensfall ausreichend Mittel für Reparatur oder Wiederaufbau zur Verfügung stehen. Ist die Summe zu niedrig, kann es zu einer Unterversicherung kommen, die zu erheblichen finanziellen Nachteilen führt.
Von Unterversicherung spricht man, wenn die festgelegte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes. In diesem Fall ersetzt die Versicherung Schäden nur anteilig, auch wenn der Schaden selbst unterhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegt.
Um Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Gebäudewert regelmäßig überprüft und die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Viele Versicherer bieten hierfür Berechnungsmodelle oder Gutachten an, die den aktuellen Wiederherstellungswert ermitteln.
Liegt eine Unterversicherung vor, wird der Schaden nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise nur 80 Prozent des Gebäudewerts, zahlt die Versicherung auch nur 80 Prozent des Schadens.
Bei einer gleitenden Neuwertversicherung wird die Versicherungssumme automatisch an die Preisentwicklung im Bauwesen angepasst. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz wertbeständig, und eine Unterversicherung wird weitgehend vermieden.
In der Regel übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Berechnung der Versicherungssumme auf Basis von Baujahr, Größe, Bauart und Ausstattung. Dennoch ist es ratsam, die Angaben sorgfältig zu prüfen und bei größeren Veränderungen am Gebäude eine Anpassung vorzunehmen.
Nein, der Grundstückswert ist nicht Bestandteil der Versicherungssumme, da er im Schadensfall nicht zerstört werden kann. Versichert wird ausschließlich das Gebäude selbst einschließlich seiner fest verbundenen Bestandteile.
Ja, nach einem Anbau, einer Modernisierung oder einer Wertsteigerung des Gebäudes sollte die Versicherungssumme unbedingt überprüft und angepasst werden. Andernfalls besteht die Gefahr einer Unterversicherung.
Die Wohnfläche ist ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Gebäudewerts. Fehlerhafte oder veraltete Angaben können zu einer zu niedrigen Versicherungssumme führen. Daher sollte die Wohnfläche regelmäßig überprüft und korrekt gemeldet werden.
Ist die Versicherungssumme deutlich höher als der tatsächliche Gebäudewert, zahlen Sie unnötig hohe Prämien. Im Schadensfall wird dennoch nur der tatsächliche Wiederaufbauwert ersetzt, eine Überversicherung hat somit keinen finanziellen Vorteil.
Ja, eine Anpassung der Versicherungssumme ist in der Regel jederzeit möglich. Besonders nach baulichen Veränderungen oder Wertsteigerungen sollte eine Überprüfung und Anpassung erfolgen, um den Versicherungsschutz aktuell zu halten.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Bedingungen und Kosten einer Gebäudeversicherung können je nach Anbieter, Objekt, Lage und persönlicher Situation variieren. Vor Vertragsabschluss oder Änderungen ist eine fachkundige Beratung durch einen Versicherungsexperten oder das jeweilige Versicherungsunternehmen empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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