Hausverwalter-Tarif
Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können
Versicherungslösung für Hausverwalter

Als Hausverwalter sind Sie Ansprechpartner für fast alle Fragen zu den Gebäuden in Ihrer Verantwortung. Ihr Telefon steht nicht still. Ein Termin reiht sich an den nächsten. Wie schön wäre es, wenn Sie sich nicht noch zusätzlich Gedanken um die Absicherung Ihrer Objekte machen müssen?

Eine kombinierte Sach-, Glas- und Haftpflichtversicherung (KSH) ist der optimale Schutz für Sie. Ganz gleich ob Ein- oder Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihen- oder Mehrfamilienhäuser.

Ergänzend können Elementarschäden, Glasbruch, Unbenannte-Gefahren-Deckungen für Anlagen der erneuerbaren Energien und Anlagen der Haustechnik eingeschlossen werden. Gleiches gilt für die Haus- und Grundbesitzer- und Gewässerschaden­haftpflicht­versicherung. Damit Sie sich rundum sorglos auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können: Genial. Einfach. Sicher.

Auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmte Rahmen- und Beitragsvereinbarungen runden diese Lösung ab.

HIGHLIGHTS
– Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Gebäudes/Versicherungsgrundstück bis 20.000 EUR
– Unbenannte-Gefahren-Deckung des Wohngebäudes mit einer Selbstbeteiligung von 250 EUR
– Konditionsdifferenzdeckung
– Innovationsgarantie

IHR SCHUTZ
Einzigartigen Garantien

Damit Ihr Versicherungsschutz so individuell bleibt wie Sie und sich immer an Ihr Leben und Ihre Wohnsituation anpasst, gibt es je nach Produkt fünf Garantien, die Ihren Versicherungsschutz einzigartig machen.

Leistungsgarantie

Die Leistungsgarantie bietet Ihnen den Versicherungsschutz Ihres Vorvertrags. Mit den vertraglichen Leistungen on top.
Innovationsgarantie

Die Innovationsgarantie bietet eine automatische Optimierung Ihres Versicherungsschutzes. Damit bleiben Sie immer up to date.
Austauschgarantie

Mit der Austauschgarantie wird sicher gestellt, dass Ihnen höchste Produktqualität zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.