Feuerschäden – Einordnung in der Gebäudeversicherung
Feuerschäden zählen zu den zentralen Schadenarten in der Gebäudeversicherung. Diese Seite ordnet typische Ursachen, betroffene Gebäudebestandteile und vertragliche Rahmenbedingungen sachlich ein.
Einordnung von Feuerschäden
Feuerschäden betreffen Schäden am Gebäude, die durch Brand, Explosion oder vergleichbare Ereignisse entstehen können. Ob und in welchem Umfang solche Schäden versichert sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und dem vereinbarten Tarif.
Typische Ursachen und Schadenbilder
Feuerschäden können durch unterschiedliche Ursachen ausgelöst werden. Die Art des Ereignisses kann Einfluss auf die vertragliche Einordnung und die Leistungsprüfung haben.
- Brände durch offene Flammen oder Hitzeentwicklung
- Explosionen oder Implosionen
- Folgeschäden durch Rauch, Ruß oder Löschmaßnahmen
Versicherte Gebäudebestandteile
Der Versicherungsschutz bezieht sich in der Regel auf das Gebäude selbst und fest mit ihm verbundene Bestandteile. Der genaue Umfang ist vertraglich festgelegt.
- Gebäudekörper einschließlich Dach, Wände und Decken
- Fest installierte Anlagen und Einbauten
- Bauliche Bestandteile, sofern vertraglich eingeschlossen
Leistungsgrenzen und Voraussetzungen
Die Regulierung von Feuerschäden kann an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen sowie die Einhaltung von Obliegenheiten.
- Vertraglich definierte Ausschlüsse
- Pflichten im Schadenfall
- Begrenzungen durch Versicherungssumme oder Entschädigungsobergrenzen
FAQ – Häufige Fragen
Was zählt als Feuerschaden?
Als Feuerschaden gelten Schäden am Gebäude, die durch Brand, Explosion oder ähnliche Ereignisse entstehen.
Sind Rauch- und Rußschäden eingeschlossen?
Ob solche Folgeschäden versichert sind, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.
Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
Ja. Der Umfang des Schutzes ist tarifabhängig und kann vertragliche Ausschlüsse enthalten.