Erweiterte Leistungen – Einordnung in der Gebäudeversicherung
Erweiterte Leistungen bezeichnen zusätzliche vertragliche Bausteine, die über den grundlegenden Versicherungsschutz hinausgehen können. Diese Seite ordnet typische Erweiterungen und deren vertragliche Einbindung sachlich ein.
Einordnung erweiterter Leistungen
Erweiterte Leistungen können ergänzend zum Grundschutz vereinbart sein und dienen der Ausdehnung des versicherten Umfangs. Ob solche Bausteine Bestandteil des Vertrags sind, ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem vereinbarten Tarif.
Typische zusätzliche Leistungsbausteine
Je nach Tarif können unterschiedliche zusätzliche Leistungen vorgesehen sein. Diese betreffen häufig besondere Risiken oder erweiterte Kostenpositionen.
- Erweiterungen des Schutzes bei Naturereignissen
- Zusätzliche Kostenpositionen im Schadenfall
- Vertraglich definierte Zusatzleistungen
Vertragliche Voraussetzungen
Damit erweiterte Leistungen greifen, müssen bestimmte vertragliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind in den jeweiligen Bedingungen festgelegt.
- Expliziter Einschluss im Versicherungsvertrag
- Einhaltung der vereinbarten Obliegenheiten
- Korrekte und vollständige Angaben zum Gebäude
Leistungsgrenzen und Abgrenzungen
Auch bei erweiterten Leistungen gelten vertragliche Grenzen und Abgrenzungen. Diese können den Umfang der Entschädigung oder die Anwendbarkeit einzelner Bausteine betreffen.
- Tarifabhängige Entschädigungsobergrenzen
- Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten, sofern vereinbart
- Ausschlüsse für bestimmte Schadenursachen
FAQ – Häufige Fragen
Was sind erweiterte Leistungen?
Darunter fallen zusätzliche vertragliche Bausteine, die den Grundschutz ergänzen können.
Sind erweiterte Leistungen automatisch enthalten?
Nein. Sie müssen tarifabhängig vertraglich vereinbart sein.
Gibt es Einschränkungen bei erweiterten Leistungen?
Ja. Umfang und Voraussetzungen sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.