Selbstbeteiligung

Einordnung der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung bezeichnet den Teil eines Schadens, den Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst tragen. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung gilt, ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen.

Formen der Selbstbeteiligung

In der Gebäudeversicherung können unterschiedliche Formen der Selbstbeteiligung vorgesehen sein. Die konkrete Ausgestaltung ist tarifabhängig.

  • Fester Betrag je Schadenfall
  • Prozentuale Beteiligung an der Schadenhöhe
  • Unterschiedliche Selbstbeteiligungen je Schadenart

Tarifübersicht

Zusammenhang mit Beitrag und Leistung

Die vereinbarte Selbstbeteiligung kann Einfluss auf den Versicherungsbeitrag und die Entschädigungsleistung haben. Maßgeblich sind die vertraglich festgelegten Regelungen.

  • Berücksichtigung der Selbstbeteiligung bei der Beitragsberechnung
  • Abzug der Selbstbeteiligung im Schadenfall
  • Tarifabhängige Kombinationen mit Leistungsbausteinen

Beitragsfaktoren

Vertragliche Regelungen und Grenzen

Die Anwendung der Selbstbeteiligung unterliegt vertraglichen Vorgaben. Diese betreffen sowohl die Höhe als auch mögliche Ausnahmen oder Sonderregelungen.

  • Vertraglich definierte Mindest- oder Höchstbeträge
  • Anwendung je Schadenereignis oder Zeitraum
  • Abweichende Regelungen bei bestimmten Schadenarten

Leistungen

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Sie bezeichnet den Betrag oder Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt.

Gilt die Selbstbeteiligung bei jedem Schaden?

Ob die Selbstbeteiligung angewendet wird, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen.

Kann die Selbstbeteiligung variieren?

Ja. Höhe und Ausgestaltung der Selbstbeteiligung sind tarifabhängig und vertraglich festgelegt.

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