Selbstbeteiligung – Einordnung in der Gebäudeversicherung
Die Selbstbeteiligung ist eine vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung im Schadenfall. Diese Seite ordnet Funktion, Ausprägungen und vertragliche Rahmenbedingungen der Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung sachlich ein.
Einordnung der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung bezeichnet den Teil eines Schadens, den Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst tragen. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung gilt, ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen.
Formen der Selbstbeteiligung
In der Gebäudeversicherung können unterschiedliche Formen der Selbstbeteiligung vorgesehen sein. Die konkrete Ausgestaltung ist tarifabhängig.
- Fester Betrag je Schadenfall
- Prozentuale Beteiligung an der Schadenhöhe
- Unterschiedliche Selbstbeteiligungen je Schadenart
Zusammenhang mit Beitrag und Leistung
Die vereinbarte Selbstbeteiligung kann Einfluss auf den Versicherungsbeitrag und die Entschädigungsleistung haben. Maßgeblich sind die vertraglich festgelegten Regelungen.
- Berücksichtigung der Selbstbeteiligung bei der Beitragsberechnung
- Abzug der Selbstbeteiligung im Schadenfall
- Tarifabhängige Kombinationen mit Leistungsbausteinen
Vertragliche Regelungen und Grenzen
Die Anwendung der Selbstbeteiligung unterliegt vertraglichen Vorgaben. Diese betreffen sowohl die Höhe als auch mögliche Ausnahmen oder Sonderregelungen.
- Vertraglich definierte Mindest- oder Höchstbeträge
- Anwendung je Schadenereignis oder Zeitraum
- Abweichende Regelungen bei bestimmten Schadenarten
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Sie bezeichnet den Betrag oder Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt.
Gilt die Selbstbeteiligung bei jedem Schaden?
Ob die Selbstbeteiligung angewendet wird, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen.
Kann die Selbstbeteiligung variieren?
Ja. Höhe und Ausgestaltung der Selbstbeteiligung sind tarifabhängig und vertraglich festgelegt.