Vermieter

Einordnung der Vermieterrolle

Als Vermieter gelten Eigentümer oder berechtigte Stellen, die Gebäude oder einzelne Einheiten an Dritte überlassen. In der Gebäudeversicherung ist die Vermietung als Nutzungsart vertraglich zu berücksichtigen.

Vermietungsformen und Nutzung

Vermietung kann in unterschiedlichen Ausprägungen erfolgen. Die konkrete Nutzung ist für die vertragliche Einordnung maßgeblich.

  • Vollständige Vermietung des Gebäudes
  • Teilvermietung einzelner Wohneinheiten
  • Gemischte Nutzung mit Eigennutzung und Vermietung

Vermietete Gebäude

Vertragliche Angaben und Obliegenheiten

Vermieter sind verpflichtet, die Nutzung und relevante Gebäudedaten korrekt anzugeben und Änderungen anzuzeigen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

  • Angaben zu Gebäudeart, Wohneinheiten und Nutzung
  • Meldung von Nutzungsänderungen oder Leerstand
  • Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten

Pflichtangaben

Auswirkungen auf Vertrag und Beitrag

Die Vermietung kann Einfluss auf Tarifzuordnung, Beitrag und Leistungsumfang haben. Grundlage sind die vertraglich gemachten Angaben.

  • Berücksichtigung der Vermietung bei der Tarifbewertung
  • Ermittlung der Versicherungssumme
  • Vertragliche Anpassungen bei Änderungen

Versicherungssumme

FAQ – Häufige Fragen

Wer gilt als Vermieter?

Als Vermieter gilt, wer Gebäude oder Einheiten entgeltlich an Dritte überlässt.

Ist Teilvermietung relevant?

Ja. Auch eine Teilvermietung kann für die vertragliche Einordnung relevant sein.

Müssen Leerstandszeiten gemeldet werden?

Leerstandszeiten können anzeigepflichtig sein und sind vertraglich geregelt.

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Hinweis: Die Inhalte auf Kosten-Gebaeudeversicherung.de dienen ausschließlich der allgemeinen Information und thematischen Einordnung. Sie stellen keine individuelle Beratung dar. Es gilt der Disclaimer im Footer.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über das zentrale Portal Kosten-Versicherung.de.

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