Vermieter – Einordnung in der Gebäudeversicherung
Vermieter stellen Wohn- oder Nutzflächen entgeltlich zur Verfügung. Diese Seite ordnet die Rolle von Vermietern, typische Nutzungskonstellationen sowie vertragliche Zusammenhänge in der Gebäudeversicherung sachlich ein.
Einordnung der Vermieterrolle
Als Vermieter gelten Eigentümer oder berechtigte Stellen, die Gebäude oder einzelne Einheiten an Dritte überlassen. In der Gebäudeversicherung ist die Vermietung als Nutzungsart vertraglich zu berücksichtigen.
Kosten-Versicherung.de.
Vermietungsformen und Nutzung
Vermietung kann in unterschiedlichen Ausprägungen erfolgen. Die konkrete Nutzung ist für die vertragliche Einordnung maßgeblich.
- Vollständige Vermietung des Gebäudes
- Teilvermietung einzelner Wohneinheiten
- Gemischte Nutzung mit Eigennutzung und Vermietung
Vertragliche Angaben und Obliegenheiten
Vermieter sind verpflichtet, die Nutzung und relevante Gebäudedaten korrekt anzugeben und Änderungen anzuzeigen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
- Angaben zu Gebäudeart, Wohneinheiten und Nutzung
- Meldung von Nutzungsänderungen oder Leerstand
- Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten
Auswirkungen auf Vertrag und Beitrag
Die Vermietung kann Einfluss auf Tarifzuordnung, Beitrag und Leistungsumfang haben. Grundlage sind die vertraglich gemachten Angaben.
- Berücksichtigung der Vermietung bei der Tarifbewertung
- Ermittlung der Versicherungssumme
- Vertragliche Anpassungen bei Änderungen
FAQ – Häufige Fragen
Wer gilt als Vermieter?
Als Vermieter gilt, wer Gebäude oder Einheiten entgeltlich an Dritte überlässt.
Ist Teilvermietung relevant?
Ja. Auch eine Teilvermietung kann für die vertragliche Einordnung relevant sein.
Müssen Leerstandszeiten gemeldet werden?
Leerstandszeiten können anzeigepflichtig sein und sind vertraglich geregelt.