Grundlagen

Einordnung der Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung regelt den Versicherungsschutz für das Gebäude selbst. Welche Risiken versichert sind, welche Leistungen vorgesehen sein können und welche Einschränkungen gelten, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem vereinbarten Tarif.

Versicherte Gebäude und Bestandteile

Der Versicherungsschutz bezieht sich in der Regel auf das Gebäude als unbewegliches Objekt sowie auf fest mit ihm verbundene Bestandteile. Der konkrete Umfang ist vertraglich festgelegt.

  • Gebäudekörper einschließlich Dach, Wände und tragende Konstruktionen
  • Fest installierte Anlagen wie Heizungs- oder Sanitärsysteme
  • Weitere Bestandteile, sofern sie im Vertrag ausdrücklich benannt sind

Gebäudearten

Versicherungssumme und Wertermittlung

Die Versicherungssumme bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung und die Regulierung im Schadenfall. Sie orientiert sich am versicherten Wert des Gebäudes und wird nach vertraglich definierten Kriterien ermittelt.

  • Berechnung anhand von Wohnfläche, Bauart und Ausstattung
  • Unterschiedliche Modelle der Wertermittlung
  • Bedeutung für Unter- oder Überversicherung

Versicherungssumme

Pflichtangaben und Vertragsgrundlagen

Für den Abschluss und die laufende Vertragsführung sind bestimmte Angaben erforderlich. Änderungen an Nutzung oder Gebäudestruktur können anzeigepflichtig sein.

  • Gebäudedaten wie Baujahr, Nutzung und Bauweise
  • Angaben zu Modernisierungen oder technischen Anlagen
  • Vertraglich geregelte Mitwirkungspflichten

Pflichtangaben

FAQ – Häufige Fragen

Was ist Zweck der Gebäudeversicherung?

Sie dient der vertraglich geregelten Absicherung von Schäden am Gebäude selbst.

Welche Bestandteile gelten als versichert?

In der Regel sind fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile versichert, sofern sie vertraglich eingeschlossen sind.

Warum sind korrekte Angaben wichtig?

Sie bilden die Grundlage für Beitrag, Versicherungssumme und Leistungsumfang.


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