Gebäudeversicherung – Grundlagen und Einordnung
Die Gebäudeversicherung bildet die vertragliche Grundlage für den Versicherungsschutz von Gebäuden und fest verbundenen Bestandteilen. Diese Seite ordnet Zweck, Aufbau und grundlegende Vertragsmerkmale sachlich ein.
Einordnung der Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung dient der Absicherung von Schäden am Gebäude selbst. Welche Gefahren versichert sind und welche Leistungen vorgesehen sein können, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und dem jeweils vereinbarten Tarif.
Versicherungsgegenstand und Geltungsbereich
Versichert ist in der Regel das Gebäude als unbewegliches Objekt einschließlich fest mit ihm verbundener Bestandteile. Der genaue Umfang ist vertraglich festgelegt.
- Gebäudekörper mit Dach, Wänden und tragenden Elementen
- Fest installierte Anlagen und Einbauten
- Weitere Bestandteile, sofern vertraglich eingeschlossen
Grundlegende Vertragsbestandteile
Der Versicherungsvertrag definiert Versicherungssumme, versicherte Gefahren, Pflichten der Vertragsparteien sowie mögliche Einschränkungen. Maßgeblich sind die individuell vereinbarten Bedingungen.
- Versicherungssumme und Wertermittlung
- Versicherte Gefahren und Ausschlüsse
- Obliegenheiten vor und nach Eintritt eines Schadens
Abgrenzung zu anderen Versicherungen
Die Gebäudeversicherung ist von anderen Versicherungsarten abzugrenzen, die unterschiedliche Risiken oder Vermögenswerte betreffen. Der jeweilige Leistungsbereich ist vertraglich definiert.
- Abgrenzung zur Hausratversicherung
- Unterschiede zur Haftpflichtversicherung
- Keine Absicherung beweglicher Gegenstände
FAQ – Häufige Fragen
Was ist Gegenstand der Gebäudeversicherung?
Versichert ist das Gebäude selbst einschließlich fest verbundener Bestandteile, soweit vertraglich vereinbart.
Welche Gefahren sind typischerweise eingeschlossen?
Die versicherten Gefahren ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen.
Gilt der Schutz automatisch für alle Gebäudeteile?
Nein. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist vertraglich geregelt und kann Einschränkungen enthalten.