Elementarschäden

1. Grundlagen

Elementarschäden sind Schäden, die durch bestimmte Naturereignisse entstehen. Diese können erhebliche Auswirkungen auf Gebäude haben und gehören nicht automatisch zum Grundschutz der Gebäudeversicherung.

Maßgeblich ist der gewählte Tarif und die vertragliche Ausgestaltung. Welche Naturgefahren eingeschlossen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

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Kosten-Haus.de – Informationen zu Gebäudeschutz & Naturgefahren

2. Welche Elementarschäden sind versichert?

Elementarschutz umfasst Naturereignisse, die potenziell große Schäden verursachen können. Welche Schäden versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

  • Überschwemmung durch Naturereignisse
  • Rückstau (je nach vertraglicher Regelung)
  • Erdbeben
  • Erdrutsch oder Erdsenkung
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbruch (in seltenen Tarifmodellen eingeschlossen)

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3. Für wen ist der Elementarschutz relevant?

Der Elementarschutz betrifft unterschiedliche Zielgruppen, abhängig von Gebäudestandort, Nutzung und regionalem Risiko. Besonders relevant ist er in Gebieten mit erhöhten Naturgefahren.

  • Eigentümer von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten
  • Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • WEG-Verwalter von Gemeinschaftseigentum
  • Eigentümer von Bestandsgebäuden mit erhöhtem Naturgefahrenrisiko

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4. Einfluss auf Tarife & Risikoeinschätzung

Durch Elementarschäden entstehen hohe Risiken, die sich direkt auf die Tarifgestaltung auswirken. Regionale Gegebenheiten und die Gebäudelage spielen dabei eine zentrale Rolle.

  • Gefährdungsklassen je nach Region
  • Lage des Gebäudes (z. B. Hanglage, Hochwassergebiet)
  • Gebäudekonstruktion und Modernisierungszustand
  • Schutzmaßnahmen wie Rückstauklappen oder Hochwasserschutz

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5. FAQ – Häufige Fragen

Was gilt als Elementarschaden?

Ein Elementarschaden entsteht durch bestimmte Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif.

Sind Rückstauschäden automatisch versichert?

Rückstau kann je nach Vertrag Bestandteil des Elementarschutzes sein. Maßgeblich sind die vertraglichen Bestimmungen.

Spielt der Standort des Gebäudes eine Rolle?

Ja. Die regionale Lage kann die Risikobewertung und damit den Tarif beeinflussen, insbesondere in Gebieten mit erhöhten Naturgefahren.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025