Leistungen der Gebäudeversicherung
Die Leistungen der Gebäudeversicherung umfassen vertraglich definierte Schadenarten und Kostenpositionen, die bei Schäden am Gebäude relevant sein können. Diese Seite ordnet typische Leistungsbereiche sachlich ein und stellt deren vertragliche Abgrenzung zur allgemeinen Information dar.
Einordnung der Leistungsbereiche
Die Gebäudeversicherung kann Leistungen für bestimmte Schadenereignisse vorsehen, die das versicherte Gebäude betreffen. Welche Schäden abgesichert sind, ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und dem individuell vereinbarten Tarif.
Typische Schadenarten
Zu den häufig benannten Schadenarten zählen bestimmte Gefahren, die das Gebäude in seiner Substanz betreffen können. Der konkrete Leistungsumfang ist tarifabhängig.
- Schäden durch Feuer, Explosion oder Blitzschlag
- Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser
- Schäden infolge von Sturm oder Hagel
Ergänzende Leistungsbausteine
Neben dem Grundschutz können zusätzliche Bausteine vereinbart sein, die den Versicherungsschutz erweitern. Ob diese Leistungen vorgesehen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
- Absicherung weiterer Naturgefahren
- Erweiterte Kostenpositionen im Schadenfall
- Besondere vertragliche Zusatzleistungen
Leistungsgrenzen und Voraussetzungen
Leistungen können an bestimmte Voraussetzungen geknüpft oder durch vertragliche Regelungen begrenzt sein. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen sowie vereinbarte Selbstbeteiligungen oder Höchstentschädigungen.
- Vertraglich festgelegte Ausschlüsse
- Höchstgrenzen und Entschädigungsobergrenzen
- Obliegenheiten im Schadenfall
FAQ – Häufige Fragen
Welche Leistungen sind in der Gebäudeversicherung enthalten?
Die enthaltenen Leistungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und dem vereinbarten Tarif.
Sind alle Schadenarten automatisch abgesichert?
Nein. Der Versicherungsschutz ist auf bestimmte, vertraglich definierte Schadenarten begrenzt.
Können Leistungen erweitert werden?
Erweiterungen können tarifabhängig vorgesehen sein und müssen vertraglich vereinbart werden.
