Pflichtangaben

1. Grundlagen

Pflichtangaben dienen dazu, die Eigenschaften und Risiken eines Gebäudes richtig einzuschätzen. Die Angaben müssen vollständig und korrekt sein, da sie Bestandteil der vertraglichen Grundlage sind.

Je nach Tarif und Gebäudeart können unterschiedliche Angaben erforderlich sein. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.

Weiterführender Verbundlink:

Kosten-Haus.de – Informationen zu Gebäudedaten & Bauangaben

2. Welche Pflichtangaben sind erforderlich?

Für den Abschluss einer Gebäudeversicherung sind bestimmte Angaben notwendig. Diese Informationen ermöglichen die Einstufung des Gebäudes und die Bewertung des Risikos.

  • Baujahr und Bauweise des Gebäudes
  • Wohnfläche und Nutzungsart
  • Modernisierungsstand
  • Art der Bedachung und Gebäudedämmung
  • technische Anlagen und Leitungen

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3. Für wen sind Pflichtangaben besonders wichtig?

Pflichtangaben betreffen alle Eigentümer und Verantwortliche, die ein Gebäude versichern möchten. Je nach Nutzung können zusätzliche Angaben notwendig werden.

  • Eigentümer privater Wohngebäude
  • Vermieter von Wohn- und Gewerbeflächen
  • WEG-Verwalter von Gemeinschaftseigentum
  • Eigentümer gewerblich genutzter Immobilien

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4. Einfluss der Angaben auf Tarife & Bewertung

Die Pflichtangaben haben direkten Einfluss auf die Tarifgestaltung und die Risikoeinschätzung. Vollständige und korrekte Angaben sind daher entscheidend für den Versicherungsschutz.

  • Einstufung des Gebäuderisikos
  • Beitragshöhe im Versicherungsvertrag
  • Wiederaufbauwert und Gebäudedaten
  • Modernisierungsgrad

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5. FAQ – Häufige Fragen

Warum sind Pflichtangaben notwendig?

Pflichtangaben ermöglichen die korrekte Risikobewertung und sind Teil der vertraglichen Grundlage im Versicherungsvertrag.

Welche Angaben sind besonders wichtig?

Entscheidend sind Baujahr, Bauweise, Wohnfläche sowie Modernisierungsstand und technische Anlagen.

Was passiert bei fehlenden oder falschen Angaben?

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können die Risikoeinschätzung beeinflussen. Maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025