Pflichtangaben – Einordnung in der Gebäudeversicherung
Für den Abschluss und die laufende Vertragsführung einer Gebäudeversicherung sind bestimmte Angaben erforderlich. Diese Seite ordnet typische Pflichtangaben sachlich ein und zeigt deren Bedeutung für die vertragliche Einordnung.
Einordnung der Pflichtangaben
Pflichtangaben bilden die Grundlage für die vertragliche Bewertung des Gebäudes. Sie beeinflussen unter anderem die Tarifzuordnung, die Versicherungssumme und die Anwendung einzelner Vertragsregelungen. Maßgeblich sind die Angaben im Antrag sowie deren Aktualität.
Gebäudebezogene Angaben
Zu den zentralen Pflichtangaben zählen grundlegende Informationen zum Gebäude selbst. Diese dienen der sachgerechten Einordnung von Bauart, Wert und Risikostruktur.
- Baujahr und Bauweise des Gebäudes
- Wohn- oder Nutzfläche
- Art der Dacheindeckung und Gebäudekonstruktion
Angaben zu Nutzung und Ausstattung
Neben den Gebäudedaten sind Angaben zur Nutzung und zur technischen Ausstattung relevant. Diese können Einfluss auf vertragliche Regelungen und Beitragseinstufungen haben.
- Art der Nutzung (Eigennutzung, Vermietung, Mischnutzung)
- Vorhandene technische Anlagen und Einbauten
- Besondere Ausstattungsmerkmale oder Risiken
Anzeigepflichten und Änderungen
Änderungen an den Pflichtangaben können anzeigepflichtig sein. Dies betrifft insbesondere bauliche Maßnahmen oder Nutzungsänderungen während der Vertragslaufzeit.
- Modernisierungen und Umbauten
- Änderungen der Nutzung oder Leerstand
- Erweiterungen oder technische Nachrüstungen
FAQ – Häufige Fragen
Warum sind Pflichtangaben notwendig?
Sie bilden die Grundlage für die vertragliche Bewertung und die tarifliche Einordnung des Gebäudes.
Müssen Angaben während der Laufzeit aktualisiert werden?
Ja. Änderungen am Gebäude oder an der Nutzung können anzeigepflichtig sein.
Welche Folgen können unzutreffende Angaben haben?
Unzutreffende oder unvollständige Angaben können vertragliche Auswirkungen haben.