Unterversicherungsverzicht – Einordnung und Bedeutung
Der Unterversicherungsverzicht ist eine vertragliche Regelung in der Gebäudeversicherung, die Auswirkungen auf die Entschädigung im Schadenfall haben kann. Diese Seite ordnet Funktion und Rahmenbedingungen sachlich ein.
Einordnung des Unterversicherungsverzichts
Ein Unterversicherungsverzicht kann vertraglich vereinbart sein und bedeutet, dass im Schadenfall keine anteilige Kürzung der Entschädigung aufgrund einer Unterversicherung vorgenommen wird. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Zusammenhang mit der Versicherungssumme
Der Unterversicherungsverzicht steht in engem Zusammenhang mit der Ermittlung und Angabe der Versicherungssumme. Häufig ist er an bestimmte Berechnungsmodelle oder Angaben gebunden.
- Vertraglich vorgegebene Berechnungsmethoden
- Bedeutung korrekter Flächen- und Gebäudedaten
- Abhängigkeit von vereinbarten Bewertungsgrundlagen
Voraussetzungen und vertragliche Bindung
Damit ein Unterversicherungsverzicht gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag und den zugehörigen Bedingungen.
- Vollständige und korrekte Angaben zum Gebäude
- Einhaltung der vertraglichen Bewertungsgrundlagen
- Regelmäßige Aktualisierung bei Änderungen
Grenzen und Ausschlüsse
Der Unterversicherungsverzicht gilt nicht unbegrenzt. Bestimmte Abweichungen oder Vertragsverletzungen können dazu führen, dass er keine Anwendung findet.
- Abweichungen von den vereinbarten Berechnungsgrundlagen
- Nicht gemeldete bauliche Veränderungen
- Vertraglich definierte Ausschlusstatbestände
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Er beschreibt eine vertragliche Regelung, nach der im Schadenfall keine Kürzung wegen Unterversicherung erfolgt.
Gilt der Unterversicherungsverzicht automatisch?
Nein. Er muss vertraglich vereinbart sein und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Kann der Unterversicherungsverzicht entfallen?
Ja. Bei Abweichungen von den vertraglichen Vorgaben kann er ausgeschlossen sein.