Vermietete Gebäude – Einordnung in der Gebäudeversicherung
Vermietete Gebäude weisen gegenüber eigengenutzten Objekten besondere Nutzungs- und Risikostrukturen auf. Diese Seite ordnet typische Merkmale, Nutzungskonstellationen und vertragliche Rahmenbedingungen sachlich ein.
Einordnung vermieteter Gebäude
Als vermietete Gebäude gelten Wohn- oder Nutzgebäude, bei denen einzelne oder mehrere Einheiten entgeltlich an Dritte überlassen werden. Für die Gebäudeversicherung ist dabei maßgeblich, in welchem Umfang Vermietung vorliegt und wie diese vertraglich angegeben wird.
Typische Nutzungsformen
Vermietung kann in unterschiedlichen Ausprägungen erfolgen. Die konkrete Nutzungsform ist für die vertragliche Einordnung relevant.
- Vollständige Vermietung des Gebäudes
- Teilvermietung einzelner Wohneinheiten
- Gemischte Nutzung aus Eigennutzung und Vermietung
Gebäudestruktur und Wohneinheiten
Die Anzahl der Wohneinheiten und deren bauliche Abgrenzung beeinflussen die Einstufung des Gebäudes. Maßgeblich sind die tatsächlichen Gegebenheiten und die vertraglichen Angaben.
- Mehrere getrennte Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes
- Gemeinschaftlich genutzte Gebäudeteile
- Abgrenzung zu Ein- und Mehrfamilienhäusern
Auswirkungen auf Vertrag und Beitrag
Die Vermietung eines Gebäudes kann Einfluss auf Tarifzuordnung, Beitrag und Leistungsumfang haben. Grundlage sind die Versicherungsbedingungen sowie die gemachten Angaben zur Nutzung.
- Berücksichtigung der Vermietung bei der Tarifbewertung
- Ermittlung der Versicherungssumme
- Anzeigepflichten bei Änderungen der Nutzung
FAQ – Häufige Fragen
Was gilt als vermietetes Gebäude?
Als vermietetes Gebäude gilt ein Objekt, bei dem eine oder mehrere Einheiten entgeltlich an Dritte überlassen werden.
Ist teilweise Eigennutzung möglich?
Ja. Eine teilweise Eigennutzung schließt eine Einstufung als vermietetes Gebäude nicht aus.
Müssen Änderungen der Vermietung gemeldet werden?
Änderungen der Nutzung oder des Vermietungsumfangs können anzeigepflichtig sein und sind vertraglich geregelt.