Versicherungssumme – Einordnung und Bedeutung
Die Versicherungssumme ist ein zentraler Vertragsbestandteil der Gebäudeversicherung. Sie bildet die Grundlage für Beitragsberechnung und Entschädigungsleistung und wird nach vertraglich festgelegten Kriterien ermittelt.
Einordnung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme legt den maximalen Entschädigungsrahmen im Schadenfall fest. Welche Berechnungsmethode angewendet wird und welche Werte zugrunde liegen, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und den im Vertrag gemachten Angaben.
Grundlagen der Wertermittlung
Die Ermittlung der Versicherungssumme erfolgt auf Basis definierter Gebäudemerkmale. Ziel ist es, den versicherten Wert sachgerecht abzubilden.
- Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes
- Bauweise, Baujahr und Ausstattungsmerkmale
- Vertraglich vorgesehene Bewertungsmodelle
Auswirkungen auf Beitrag und Leistung
Die Höhe der Versicherungssumme beeinflusst sowohl den Versicherungsbeitrag als auch die mögliche Entschädigung im Schadenfall. Abweichungen zwischen tatsächlichem Wert und vereinbarter Summe können vertragliche Folgen haben.
- Beitragsberechnung auf Basis der Versicherungssumme
- Bedeutung im Schadenfall
- Vertragliche Regelungen bei Abweichungen
Anpassungen und Aktualisierung
Änderungen am Gebäude oder an der Nutzung können eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich machen. Maßgeblich sind die vertraglich geregelten Anzeige- und Mitwirkungspflichten.
- Modernisierungen und bauliche Veränderungen
- Flächenänderungen oder Nutzungswechsel
- Regelmäßige Überprüfung vertraglicher Angaben
FAQ – Häufige Fragen
Was bezeichnet die Versicherungssumme?
Sie definiert den vertraglich vereinbarten Entschädigungsrahmen im Schadenfall.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Ermittlung erfolgt anhand vertraglich festgelegter Kriterien wie Fläche, Bauart und Ausstattung.
Kann die Versicherungssumme angepasst werden?
Anpassungen sind vertraglich geregelt und können bei Änderungen am Gebäude erforderlich sein.